Follmann -rent a dj
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Thomas Follmann - rent a dj

 

 

Impressum und verantwortlich für den Inhalt

TF - Music

Inh. Thomas Follmann,

Parsifalweg 15e,

22559 Hamburg (Germany)

Tel. +49 172 451 8888

email: t@follmannthomas.de

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, TF-Music, Inh. Thomas Follmann,  im folgenden "TF-Music genannt" finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

1. Allgemeines: Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Abschluss: Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn TF-Music eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

3. Leistungen: TF-Music bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter: Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot, sowie Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik.

4. Preise: Alle Preise gelten wie in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführt incl. bzw. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

5. Auftragsstornierung: Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen:  bis 20 Tage vor der Veranstaltung:   50 % der vereinbarten Gage; bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage. Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens TF-Music ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch TF-Music versucht Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu organisieren. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

6. Leistungsstörungen: Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 8 Tagen nach Leistungserbringung bei TF-Music anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

7. Leistungsverzug: Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Danach ist TF-Music berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

8. Zahlungsbedingungen: Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen der Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von TF-Music anerkannt sind . Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist TF-Music zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von TF-Music sofort in einem Betrag fällig. Werden TF-Music Umstände bekannt , welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich TF-Music das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. TF-Music ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

9. Haftung: TF-Music haftet nicht für jegliche Sach- und Personenschäden, die durch erbrachte Leistung/Musik entstehen, dafür ist grundsätzlich der Veranstalter verantwortlich, ebenso ist dieser für jeglichen Sach-, Brand-, Wasser- und Vandalismusschaden für an der zur Durchführung der Veranstaltung bestellten Anlage und auch für die durchführenden Personen verantwortlich. Der Veranstalter muss über eine entsprechende Haftplichtversicherung verfügen.  

10. Nutzung von übermittelten Informationen: Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen und Konzepte nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht TF-Music die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von TF-Music übermittelt worden wären.

10. Anwendbares Recht: Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen TF-Music und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, dies gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

(Hamburg im Januar 2011 )

FOLLMANN Thomas - rent a dj, Hamburg 2011 | dj@follmannthomas.de